Hier stellt sich der Pandurendobermann Verein vor.

Der Verein führt den Namen "Panduren Dobermann" und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Zusatz "e. V.".

Der Verein hat seinen Sitz in 99706 Sondershausen, Bonnroder Weg 1.

Zweck des Vereins:

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

       2. Zweck des Vereins ist 

  • die Förderung der Tierzucht

Der Satzungszweck  wird verwirklicht insbesondere durch den Schutz und die Rekultivierung Thüringer Hunderassen mit besonderem Schwerpunkt, dem Erhalt der Hunderasse Dobermann in seiner ursprünglichen Thüringer Art nach

Friedrich Louis Dobermann und Otto Göller, als Familien- Dienst- und Gebrauchshund.

Der Verein soll den Zweck haben soll, Thüringer und anderer Hunderassen in ihrem ursprünglichen rassespezifischen Erscheinungsbild zu erhalten, zu schützen und zu klassifizieren und zu zertifizieren.

Hierbei geht es insbesondere um die Erhaltung und Vermittlung  der Tradition des   Dobermannschen Hundes nach Thüringer Tradition ab 1870/ Apolda.

Der Verein wird sich dafür einsetzen, dass Hunde der Rasse Dobermann als Thüringer Kulturgut anzusehen sind.

Ebenso wird der Verein sich dafür einsetzen die Thüringer Rasse Dobermann nach Friedrich Louis Dobermann geb. 02.01.1834 – 09.06.1894 und Otto Göller als immaterielles Kulturgut bei der UNESCO anzuerkennen.

Desweiteren wird dieser Satzungszweck verwirklicht durch:

  • Internationale Traditionspflege
  • Internationale Zuchttätigkeit
  • Schaffung von internationalen Zwingeranlagen
  • Schaffung eines eigenen Hundestammes
  • Vorführung der Hunde auf internationalen Ausstellungen und damit verbundene internationale Reisetätigkeiten des Vereins

Zweck des Vereins ist weiterhin

  • die Förderung des Hundesports

Der Satzungszweck wird verwirklicht durch: 

Der Verein beabsichtigt vollwertige Dienst- und Gebrauchshunde auszubilden. Hierzu werden auch internationale Dienst und Ausbildungsprogramm in Anspruch genommen.

Schaffung eines allgemeinen  Hundesport- und Trainigsplatzes für Hundeportarten wie Agillitiy, Suchhundeausbildung, Schutzhundeausbildung und Begleithundeausbildung.

Der Verein will damit der körperlichen und geistigen Lebensfreude seiner Mitglieder und deren Hunde dienen und damit auf materiellem, geistigem und sittlichen Gebiet die Allgemeinheit selbstlos fördern.

Zweck des Vereins ist weiterhin

  • der Schutz der Tiere

Der Satzungszweck wird verwirklicht,

durch Massive Erweiterung des Genpools aller Zucht tauglichen Tiere und durch die allgemeine Aufklärung zu den jeweiligen Hunderassen, um eine Breitenakzeptanz und Traditionsbewußtsein in der Bevölkerung herzustellen.

  1. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

  1. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

           Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe     

           Vergütungen begünstigt werden

  1. Der Verein finanziert sich aus:

                                          a.) Mitgliedsbeiträgen

                                          b.) Einnahmen aus Veranstaltungen

                                          c.) Zuwendungen und Spenden                                                    

  1. Der Verein ist unpolitisch.